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Ziele, Leitlinien
& Strategien

Lebensräume und Artengemeinschaften mit besonderer Verantwortung, ökologisch und ökonomisch, sind Grünland, Wiesenvögel, Gastvögel, Moore und Gewässer im Cuxland. Besonders hier sollen die typischen Lebensräume, Lebensgemeinschaften sowie Pflanzen- und Tierarten des Cuxlandes erhalten, entwickelt oder wiederhergestellt werden. Die Naturgüter Boden und Wasser sollen als Lebensgrundlage für den Menschen erhalten und die Regeneration eingeleitet werden. Typische Naturräume, Landschaften und Landschaftselemente in ihrer charakteristischen Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie in ihrer Funktion als Erlebnis- und Erholungsraum für den Menschen sollen erhalten, entwickelt oder wiederhergestellt werden

Schwerpunkte und Leitlinien der Arbeit

  • Die Maßnahmenplanungen und Maßnahmenumsetzungen erfolgen in größeren Projekten
  • Förderinstrumente sollen maßgeblich in Anspruch genommen werden
  • Die Umsetzung der Ziele erfolgt unter anderem durch zielgerichtete Steuerung und Umsetzung von Kompensationsbedarfen
  • Beiträge zu innovativen Ansätzen und Lösungen
  • Monitoring der Maßnahmen und Erfolgskontrolle
  • Betreuung der Projektgebiete in hoher fachlicher Qualität

  • Mehrwerteffekte sollen im Schwerpunkt genutzt werden

Mehrwerteffekte und Synergien der Projektarbeit

  • Begrenzung der Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen durch optimale naturschutzfachliche Inwertsetzung bestehender Flächen und Projekte sowie durch die Nutzung und zielgerichtete Steuerung von Kompensationsbedarf
  • Die Projekte der Naturschutzstiftung sollen soweit möglich dem "Natur erleben" zugänglich gemacht werden.

  • Klimaschutz und Klimafolgenanpassung werden durch die Maßnahmen und Projekte aktiv unterstützt. (Beispielsweise durch die Wiedervernässung von Mooren, Wasserstandsmanagement, Förderung der Resilienz von Lebensräumen)
  • Beiträge zur Umsetzung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie durch konkrete Maßnahmen und Projekte.
  • Umsetzung der rechtlichen Verpflichtung aus der FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie
  • Beiträge zur Herstellung eines Biotopverbundes